Missverständnisse

Ich finde es sinnvoll, nicht nur nette Freizeitaktionen mit den Kindern in der Turnhalle zu machen (die Malaktion, die ich mit den Kindern gemacht habe, war ein voller Erfolg, alle waren begeistert von der Ausstellung und die Kinder waren glücklich),

sondern die Möglichkeiten zu nutzen, die ich als Anwältin habe, mich mit den Grundzügen des Asylrechts zu beschäftigen. Ich habe bisher keine Ahnung, wie alles zusammenhängt, Migrationsrecht war kein Prüfungsstoff in den beiden Examen. Trotzdem fragen mich dauernd Leute, wie es geht, wer was darf etc. Also habe ich angefangen,  mich zu informieren.

Erstes Fazit: Es wird alles durcheinander gemischt. Keiner blickt durch. Es ist super kompliziert. Leider blicken auch die Behörden zum Teil nicht durch und treffen für identische Fälle widersprüchliche Entscheidungen. Das führt nicht zu Klarheit und Rechtssicherheit und verunsichert natürlich sowohl die Asylsuchenden als auch die Bevölkerung.

Ich versuche mal, ein paar Basics verständlich darzustellen.

Es geht um Menschenrechte. Das ist keine deutsche Besonderheit. Es besteht vor allem keinerlei Anlass, auf die Politik zu schimpfen, weil angeblich unser Asylrecht zu lasch ist. Das ist es nicht. Es ist lediglich Ausdruck der Tatsache, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der sich verpflichtet hat, Menschenwürde und Menschenrechte zu achten, so wie alle anderen Rechtsstaaten und noch ein paar mehr auch. Und der diese Verpflichtung ernst nimmt, wenn auch nicht immer fehlerfrei. Im Prinzip geht es so:

1. Deutschland hat einen Artikel 16a im Grundgesetz, der politisch Verfolgten, die n i c h t über einen sicheren Drittstaat ins Land kommen, Asyl garantiert. Das sind n u r  die, die über den Luftweg kommen und somit auch einen Pass und ein Visum haben, weil Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist. Also etwa 1 % der Geflüchteten, die momentan hier anlanden. Alle anderen fallen nicht unter diese Regelung, egal, was sie zuhause oder unterwegs erlebt haben.

2. Die meisten anderen, die ein Asylrecht haben – was erst festgestellt werden muss, etwa 36% derjenigen, die bleiben dürfen – können sich  auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen. Dieser internationale Vertrag, dem 145 Staaten beigetreten sind, also nicht nur ein paar reiche westliche Länder, sondern drei Viertel aller Staaten, stellt den Flüchtlingsstatus fest: Wer aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe geflohen ist, hat Anspruch auf Asyl. Voraussetzung ist, dass derjenige individuell gefährdet ist, also persönliche Verfolgung droht und nicht nur eine allgemeine Gefährdungslage in dem Land besteht. Das reicht nicht. Umgesetzt wird die Genfer Konvention bei uns im Asylgesetz, das also nicht Ausdruck eigenstaatlicher Initiative des deutschen Gesetzgebers ist, sondern Ausfluss einer internationalen Verpflichtung, Verfolgte zu schützen.

Diese beiden Gruppen können nach einem langwierigen und schwierigen Verwaltungsverfahren zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, dann den blauen Flüchtlingspass erhalten, der ihnen quasi die gleichen Rechte wie einem Staatsbürger gibt.

N u r  diese beiden Gruppen kriegen den blauen Pass und n u r, wenn das Asylverfahren erfolgreich war, was beileibe nicht bei allen der Fall ist und auch n u r, wenn der Antragsteller einen nationalen Identitätsnachweis einreichen kann. Also nicht, wenn der Pass verloren gegangen ist. Ohne eigenen Pass besteht keine Möglichkeit, diesen Status jemals zu erhalten.

3.  Es gibt dann noch den subsidiären Schutz nach der Qualifikationsrichtlinie der EU. Den erhalten Leute, denen im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, o h n e dass sie individuell bedroht sind. Dies sind z. B. Bürgerkriegsflüchtlinge, die nicht persönlich verfolgt werden, aber in einem Land leben, in dem beständige Lebensgefahr herrscht, z.B. Somalia.

4. Noch schwächer ist der Schutz ist des Abschiebungsverbots. Diese Leute dürfen nicht abgeschoben werden, weil die Abschiebung einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellen würde (z.B. alleinerziehende Mütter mit Kindern aus Afghanistan) oder für die die Abschiebung eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit bedeuten würde (z.B. bei schweren Erkrankungen, die im Heimatland nicht behandelt werden können).

Diese Gruppen bekommen zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, dann ggf. für zwei Jahre und einen grauen Pass, der ihnen diverse Möglichkeiten gibt, in Deutschland Fuß zu fassen,  z.B. unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft etc. Auch hier geht es um Menschenrechte.

5. Die schwächste Form des Aufenthaltsrechts ist die Duldung. Hier wurde der Asylbewerber abgelehnt, hat aber keine Heimreisedokumente, keinen Pass etc. oder er ist krank oder es gibt familiäre Gründe, warum man ihn nicht abschieben kann oder es gibt einen Abschiebungsstopp in sein Herkunftsland (z.B. Irak). Der Ausländer hat keine Aufenthaltserlaubnis, muss in der Gemeinschaftsunterkunft bleiben, kann z.B. nicht heiraten, keinen Führerschein machen etc., denn dafür bräuchte er ja Papiere, die er eben nicht hat…Er ist in einem Wartezustand, der sich aber über Jahre hinziehen kann und in dem lediglich die Vollziehung der Abschiebung ausgesetzt ist. Nicht lustig für die Betroffenen, aber für viele eben immer noch besser, als in die Heimat zurückzukehren.

Ein weiteres Missverständnis möchte ich noch aufklären: Immer wieder höre ich, dass alle Flüchtlinge dann ja die ganze Familie nachholen, Opa, Oma, Onkel, Tante mit dem jeweiligen Anhang.

Das stimmt nicht! Außer der Kernfamilie (Mann, Frau, Kinder) kann niemand nachgeholt werden. Offenbar wird hier alles durcheinandergebracht und deutschstämmige Einwanderer aus Russland oder Polen mit Asylbewerbern verwechselt.

Ich hoffe, ein bisschen Klarheit in die Diskussion zu bringen. Ich freue mich über Rückmeldungen, kann aber sicher nicht alle Fragen beantworten.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.